Leistungen

 
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vor Therapiebeginn

Noch vor Therapiebeginn wird im Rahmen von bis zu fünf psychotherapeutischen Sprechstunden, sowie einer daran anschließenden Probatorik von bis zu sechs Stunden, das Vorliegen einer krankheitswertigen psychischen Störung, die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung, das Hinzuziehen anderer fachspezifischer Hilfen, die Behandlungsmotivation aber auch die Tragfähigkeit der Beziehung zwischen Kind/Jugendlichem und Therapeut geprüft.

Um diese Ziele zu erreichen, finden in der Regel sowohl Einzelsitzungen mit dem Kind oder Jugendlichen als auch Gespräche mit den Eltern oder der Gesamtfamilie statt. In den Einzelkontakten mit den Kindern und Jugendlichen können deren aktuelle Probleme im Spiel, im kreativen Gestalten oder im Gespräch und Kontakt erlebbar werden und es kann sich ein erstes Vertrauensverhältnis entwickeln. 

Mittels verschiedener diagnostischer Methoden kann die Art und Ausprägung des Störungsbildes ermittelt, aber auch erste Hypothesen zu Ursachen und subjektivem Leidensdruck aufgestellt werden.

Am Ende dieser Stunden entscheiden alle Beteiligten, vor dem Hintergrund des Vorliegens einer krankheitswertigen psychischen Erkrankung und der Möglichkeit einer erfolgversprechenden Behandlung über das weitere methodische Vorgehen.

Bei der Krankenkasse wird anschließend die Kostenübernahme beantragt. Nach Bewilligung dieser kann mit der Therapie begonnen werden.

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Therapie

Grundlage der Therapie ist das Angebot, eine tragfähige Beziehung und einen sicheren Raum für die Kinder, Jugendlichen und Familien zur Verfügung zu stellen. Auf dieser Basis kann sich ein Vertrauensverhältnis entwickeln, das Offenheit ermöglicht, Halt geben kann und Spannungen aushält.


Vor diesem Hintergrund können in der Therapie individuelle und verschiedene Persönlichkeitsanteile, Gefühle, Bedürfnisse, Wahrnehmungen und Problematiken zu gegebener Zeit über die spezifische Beziehungsgestaltung, über Gespräch, Spiel oder kreatives Gestalten zum Ausdruck gebracht werden. Durch die therapeutische Arbeit mit diesem Material kann es dem Kind bzw. Jugendlichen gelingen, psychische Konflikte zu bewältigen, alte Verhaltensmuster abzulegen und neue Fähigkeiten zu entwickeln. 

Ein unverzichtbarer und wesentlicher Bestandteil der Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen ist der Einbezug des sozialen Umfeldes. Häufig ist das Ziel der Arbeit mit den Bezugspersonen, ein vertieftes Verständnis für die Situation des Kindes zu entwickeln und eine Verbesserung der Beziehung zum Kind zu erreichen. Erfahrungsgemäß benötigt es zunehmend mehr Bezugspersonenstunden, je jünger das Kind zu Therapiebeginn ist. Während der Therapie von Jugendlichen kann die Arbeit mit Bezugspersonen dazu dienen, für die gemeinsame Beziehung altersangemessene Formen zu finden.


Für die Behandlung stehen je nach Indikation 12 bis 180 Therapiestunden zzgl. der Beratungsstunden der Bezugspersonen zur Verfügung.

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Kosten

Sofern es sich um die Therapie einer psychischen Störung "mit Krankheitswert" handelt, übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die gesamten Behandlungskosten.

Dabei bestehen bei privat versicherten Patienten unterschiedliche Vertragsbedingungen, sodass es sinnvoll ist, sich bei der jeweiligen Kasse über die genauen Regelungen zu informieren.

Darüber hinaus kann die Therapie natürlich auch selbst gezahlt werden.